Erwägungsgrund 19 32017L0828
Ein mittel- bis langfristiger Ansatz ist eine wichtige Voraussetzung für eine verantwortungsbewusste Vermögensverwaltung. Deshalb sollten die institutionellen Anleger jährlich Informationen darüber offenlegen, wie die Hauptelemente ihrer Aktienanlagestrategie dem Profil und der Laufzeit ihrer Verbindlichkeiten entsprechen und wie diese Elemente zur mittel- bis langfristigen Wertentwicklung ihrer Vermögenswerte beitragen. Nutzen sie die Dienste eines Vermögensverwalters — sei es im Rahmen von Verwaltungsmandaten, bei denen die Vermögenswerte individuell verwaltet werden, oder für die Verwaltung zusammengelegter Mittel —, sollten die institutionellen Anleger bestimmte Hauptelemente der Vereinbarung mit dem Vermögensverwalter offenlegen, insbesondere wie sie Anreize für den Vermögensverwalter schafft, dass er seine Anlagestrategie und Anlageentscheidungen auf das Profil und die Laufzeit der Verbindlichkeiten des institutionellen Anlegers, insbesondere langfristige Verbindlichkeiten, abstimmt, wie sie die Leistung des Vermögensverwalters, einschließlich seiner Vergütung, beurteilt, wie sie die dem Vermögensverwalter entstandenen Portfolioumsatzkosten überwacht und wie sie Anreize dafür schafft, dass sich der Vermögensverwalter im besten mittel- und langfristigen Interesse des institutionellen Anlegers engagiert. Dies würde zu einer angemessenen Abstimmung der Interessen der Endbegünstigten institutioneller Anleger, der Vermögensverwalter und der Gesellschaften, in die investiert wurde, beitragen sowie möglicherweise zur Entwicklung längerfristiger Anlagestrategien und zu längerfristigen Beziehungen zu den Gesellschaften, in die investiert wurde, unter Mitwirkung der Aktionäre führen.