Erwägungsgrund 34 32017L0828
Um für mehr Unternehmenstransparenz sowie dafür zu sorgen, dass die Mitglieder der Unternehmensleitung ihrer Rechenschaftspflicht besser nachkommen, und um Aktionären, potentiellen Anlegern und an der Gesellschaft interessierten Akteuren zu ermöglichen, sich ein vollständiges und verlässliches Bild von der Vergütung jedes einzelnen Mitglieds der Unternehmensleitung zu machen, ist es besonders wichtig, dass jedes Element und der Gesamtbetrag der Vergütung offengelegt werden.