Erwägungsgrund 13 32017L0828
Diese Richtlinie lässt die nationalen Rechtsvorschriften für die Wertpapierverwahrung und die Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung der Integrität von Wertpapieren unberührt. Sie berührt auch nicht die wirtschaftlich Berechtigten oder andere Personen, die nach dem anwendbaren nationalen Recht keine Aktionäre sind.