Erwägungsgrund 40 32017L0828
Um den Eingriff in die Rechte auf Privatsphäre von Mitgliedern der Unternehmensleitung zu beschränken und ihre personenbezogenen Daten zu schützen, sollte die Veröffentlichung der im Vergütungsbericht enthaltenen personenbezogenen Daten von Mitgliedern der Unternehmensleitung durch die Gesellschaften auf zehn Jahre begrenzt sein. Dieser Zeitraum steht im Einklang mit anderen Zeiträumen, die durch das Unionsrecht im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Dokumenten zur Corporate Governance festgelegt sind. Beispielsweise bleiben nach Artikel 4 der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Lagebericht und die Erklärungen zur Unternehmensführung als Teil des Jahresfinanzberichts mindestens zehn Jahre lang öffentlich zugänglich. Es besteht ein eindeutiges Interesse daran, dass diese verschiedenen Arten von Berichten zur Corporate Governance, einschließlich des Vergütungsberichts, zehn Jahre lang zur Verfügung stehen, damit die Aktionäre und Interessenträger über den allgemeinen Zustand der Gesellschaft im Bilde sind.