Erwägungsgrund 48 32017L0828
Bei der Ausübung der Durchführungsbefugnisse gemäß dieser Richtlinie sollte die Kommission die einschlägigen Marktentwicklungen und insbesondere die bestehenden Selbstregulierungsinitiativen, wie etwa „Market Standards for Corporate Actions Processing“ (Marktstandards für die Abwicklung von Kapitalmaßnahmen) und „Market Standards for General Meetings“ (Marktstandards für Hauptversammlungen), berücksichtigen und den Einsatz moderner Techniken bei der Kommunikation zwischen Gesellschaften und ihren Aktionären, auch über Intermediäre sowie gegebenenfalls anderen Marktteilnehmern fördern.