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Statistische Daten über die Ausübung des Wahlrechts und die Anwendung dieser Richtlinie können für die Ermittlung von Maßnahmen zweckdienlich sein, die erforderlich sind, um die wirksame Ausübung des Wahlrechts der Unionsbürger zu gewährleisten. Diese statistischen Daten können die Bewertung von Maßnahmen, die im Hinblick auf die Förderung der Beteiligung der Unionsbürger an Wahlen ergriffen wurden, erleichtern und zu effizienteren Lösungen führen. Insbesondere könnten, soweit verfügbar, statistische Daten über die Teilnahme von Unionsbürgern, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, an Wahlen, wie Daten über die Eintragung als Wähler oder Kandidat und über die Wahlbeteiligung sowie aggregierte anonymisierte Daten zu Staatsangehörigkeit, Alter, Sprache und Wohnort, für politische Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten zur Förderung einer hohen Wahlbeteiligung und zur Erleichterung der Ausübung des Wahlrechts nützlich sein. Die Erhebung solcher Daten kann unter uneingeschränkter Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften mittels unter anderem Befragungen oder sonstigen Formen der Gewinnung von Informationen aus öffentlichen oder administrativen Quellen erfolgen. Das Europäische Netzwerk für die Zusammenarbeit bei Wahlen könnte einen solchen Prozess unterstützen, indem es gemeinsame Referenzen für die Erhebung von Daten über die Teilnahme von Unionsbürgern, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, an Wahlen entwickelt.