Erwägungsgrund 1 32000R1825
Es ist angezeigt, insbesondere zur Regelung des Handels zwischen Mitgliedstaaten Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 festzulegen, um zu vermeiden, dass das Etikettierungssystem zu Handelsverzerrungen auf dem Rind- und Kalbfleischmarkt führt.