Erwägungsgrund 20 32000R1825
Die Verordnung (EG) Nr. 1141/97 der Kommission vom 23. Juni 1997 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates betreffend die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen, zuletzt geändert durch Verordnung Nr. 824/98, sollte aufgehoben werden. Um Unsicherheiten während des Übergangs zum obligatorischen System gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 zu vermeiden, sollte die Verordnung (EG) Nr. 1141/97 jedoch für Fleisch von Tieren, die vor dem 1. September 2000 geschlachtet werden, weiterhin gelten.