Erwägungsgrund 8 32000R1825
Um die Zuverlässigkeit der Spezifikation zu gewährleisten, müssen die unabhängige Stelle und die zuständige Behörde Zugang zu allen Aufzeichnungen der Marktteilnehmer und Organisationen haben und auf der Grundlage von Risikoanalysen regelmäßig Stichprobekontrollen durchführen.