Erwägungsgrund 19 32000R1825
Um die ordnungsgemäße Anwendung des freiwilligen Etikettierungssystems zu überwachen, sollten die Mitgliedstaaten alle genehmigten Spezifikationen aufzeichnen und der Kommission Informationen über ihre nationalen Durchführungsvorschriften und die für ihr Hoheitsgebiet genehmigten freiwilligen Angaben mitteilen. Diese Informationen sollten stets auf dem neuesten Stand gehalten werden.