Erwägungsgrund 5 32000R1825
Im Hinblick auf eine lückenlose Herkunftsangabe und zur Vermeidung unnötiger Doppelangaben über die Aufzuchtmitgliedstaaten oder Aufzuchtdrittländer auf dem Etikett sollten die Angaben auf dem Etikett auf der Grundlage des Zeitraums, in dem das Rind, von dem das Fleisch gewonnen wurde, im Geburts- oder Schlachtmitgliedstaat oder -drittland gehalten wurde, vereinfacht werden.