Erwägungsgrund 18 32000R1825
Mit der Entscheidung 98/595/EG der Kommission vom 13. Oktober 1998 über den Antrag auf Einführung eines obligatorischen Etikettierungssystems für Rindfleisch in Frankreich und Belgien und der Entscheidung 1999/1/EG der Kommission vom 14. Dezember 1998 über den Antrag auf Einführung eines obligatorischen Etikettierungssystems für Rindfleisch in Finnland wurde diesen Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, die obligatorische Etikettierung von Fleisch von Rindern vorzuschreiben, die in ihrem Hoheitsgebiet geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden. Diese und etwaige weitere Entscheidungen dieser Art sollten in Kraft bleiben, bis am 1. Januar 2002 mit dem obligatorischen Etikettierungssystem der Gemeinschaft die lückenlose Herkunftsangabe verbindlich wird.