Erwägungsgrund 16 32000R1825
Sofern genehmigte Spezifikationen für die freiwillige Etikettierung nicht geändert wurden und mit den neuen Vorschriften konform sind, sollten sie — auch im Falle von Drittländern — gültig bleiben.
Sofern genehmigte Spezifikationen für die freiwillige Etikettierung nicht geändert wurden und mit den neuen Vorschriften konform sind, sollten sie — auch im Falle von Drittländern — gültig bleiben.