Verordnung (EG) Nr. 2229/2004 der Kommission vom 3. Dezember 2004 mit weiteren Durchführungsbestimmungen für die vierte Stufe des Arbeitsprogramms gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die EBLS wurde zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehört.
Erwägungsgrund 23 32004R2229Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen