Erwägungsgrund 8 32004R2229
Mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit wurde die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) ins Leben gerufen, um sicherzustellen, dass die Gemeinschaft Zugang zu dem erstklassigen, unabhängigen und verlässlichen wissenschaftlich-technischen Fachwissen hat, das sie benötigt, um mit entsprechenden Rechtsvorschriften über die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln ein hohes Gesundheitsschutzniveau gewährleisten zu können. Daher empfiehlt es sich, der EBLS bei dem Arbeitsprogramm für Wirkstoffe eine aktive Rolle einzuräumen.