Art. 68 32007R0041
Vorübergehende Beschränkungen des Einsatzes von Grundschleppgeschirr in den internationalen Gewässern des CCAMLR-Bereichs für die Fangsaison 2006/07 und 2007/08
1.
Der Einsatz von Grundschleppgeschirr in den internationalen Gewässern des CCAMLR-Bereichs ist auf die Gebiete beschränkt, für die die Kommission in Bezug auf besagtes Fanggeschirr Bestandserhaltungsmaßnahmen verabschiedet hat.
2.
Diese Beschränkungsmaßnahmen finden keine Anwendung, wenn Grundschleppgeschirr im CCAMLR-Bereich zu wissenschaftlichen Forschungszwecken eingesetzt wird.