Erwägungsgrund 16 32010R1080
Um bei der Einstellung von Personal aus nationalen diplomatischen Diensten beim EAD unnötige Beschränkungen zu vermeiden, sollten Sondervorschriften für die Laufzeit von Verträgen zusammen mit einer Garantie der Wiederverwendung am Ende ihres Dienstes im Einklang mit einschlägigen Bestimmungen verabschiedet werden. Für diese besondere Kategorie von Bediensteten auf Zeit sollten die Bestimmungen über Abordnung und maximales Renteneintrittsalter den für Beamte geltenden Bestimmungen angeglichen werden.