Erwägungsgrund 9 32010R1080
Hinsichtlich derjenigen Beamten des Generalsekretariats des Rates und von der Kommission, die in der Anfangsphase zum EAD versetzt wurden, sollte es bis zum 30. Juni 2014 möglich sein, solche EAD-Beamte im Interesse des Dienstes ohne ihre Stelle vom EAD zum Rat oder zur Kommission zu versetzen.