Erwägungsgrund 26 32010R1080
Diese Verordnung sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten, da die vorgeschlagenen Änderungen zum Statut und zu den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten eine notwendige Voraussetzung für die ordnungsgemäße Arbeitsweise des EAD sind —