Erwägungsgrund 5 32010R1080
Es sollte klargestellt werden, dass das Personal des EAD, das im Rahmen seiner Tätigkeiten Aufgaben für die Kommission ausführt, gemäß Artikel 221 Absatz 2 AEUV etwaige Anweisungen der Kommission befolgen sollte. Ebenso sollten in Delegationen der Union tätige Kommissionsbeamte die Anweisungen des Delegationsleiters befolgen.