Erwägungsgrund 19 32010R1080
Um den Verwaltungsaufwand für den EAD zu verringern, sollte der in der Kommission eingerichtete Disziplinarrat ebenfalls als Disziplinarrat für den EAD fungieren, bis der Hohe Vertreter beschließt, einen Disziplinarrat für den EAD einzurichten. Dieser Beschluss des Hohen Vertreters sollte spätestens am 31. Dezember 2011 erlassen werden.