Erwägungsgrund 15 32010R1080
Der Hohe Vertreter wird, wie in Artikel 1d Absätze 2 und 3 des Statuts vorgesehen, geeignete Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit für das unterrepräsentierte Geschlecht in bestimmten Funktionsgruppen, insbesondere in der Funktionsgruppe AD ergreifen.