Erwägungsgrund 7 32010R1080
Beamte von anderen Organen als dem EAD, die ihren Dienst beim EAD angetreten haben, sollten sich in ihrem Herkunftsorgan gleichberechtigt mit internen Bewerbern dieses Organs auf freie Stellen bewerben können.
Beamte von anderen Organen als dem EAD, die ihren Dienst beim EAD angetreten haben, sollten sich in ihrem Herkunftsorgan gleichberechtigt mit internen Bewerbern dieses Organs auf freie Stellen bewerben können.