Erwägungsgrund 20 32010R1080
Bis eine Personalvertretung innerhalb des EAD gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a erster Gedankenstrich des Statuts gebildet ist, was spätestens zum 31. Dezember 2011 der Fall sein sollte, sollte vorgesehen werden, dass die Personalvertretung der Kommission auch das Personal des EAD vertritt, das bei den Wahlen zur Personalvertretung über aktives und passives Wahlrecht verfügen wird.