Erwägungsgrund 13 32010R1080
Ausgewählte Bewerber, die von den nationalen diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten abgeordnet werden, sollten als Bedienstete auf Zeit eingestellt und somit Beamten gleichgestellt werden. Sie sollten auf der Grundlage eines objektiven und transparenten Verfahrens eingestellt werden, und die vom EAD zu verabschiedenden Durchführungsbestimmungen sollten Bediensteten auf Zeit und Beamten gleichwertige Aufstiegschancen innerhalb des EAD garantieren.