Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums · ABSCHNITT 3
Diese Verordnung tritt 12 Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 29 32011R1214Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen