Erwägungsgrund 31 32012R1025
Technische Spezifikationen, die nicht von europäischen Normungsorganisationen angenommen wurden, haben nicht den gleichen Status wie europäische Normen. Einige technische IKT-Spezifikationen werden nicht gemäß den Grundprinzipien erarbeitet. Daher sollte mit dieser Verordnung ein Verfahren für die Identifizierung technischer IKT-Spezifikationen festgelegt werden, auf die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Bezug genommen werden könnte; zu diesem Zweck sollte ferner eine umfassende Konsultation einer weit gefächerten Auswahl von Interessenträgern, darunter die europäischen Normungsorganisationen, Unternehmen und Behörden, stattfinden. Mit dieser Verordnung sollten des Weiteren Anforderungen in Form einer Aufstellung von Merkmalen für solche technischen Spezifikationen und für die diesbezüglichen Erarbeitungsverfahren festgelegt werden. Die Merkmale, die die Anforderungen für die Identifizierung technischer IKT-Spezifikationen darstellen, sollten die Berücksichtigung politischer Ziele und gesellschaftlicher Bedürfnisse sicherstellen und sich auf die Grundprinzipien stützen.