Erwägungsgrund 50 32012R1025
Das Prüfverfahren sollte für alle Normungsaufträge, die europäische Normungsorganisationen unterbreitet werden, und den Erlass von Durchführungsrechtsakten hinsichtlich der Einwände gegen harmonisierte Normen angewendet werden und für den Fall, dass die Verweise auf die jeweilige harmonisierte Norm deshalb bereits im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, weil ein solcher Beschluss Auswirkungen auf die Konformitätsvermutung in Bezug auf die geltenden wesentlichen Anforderungen haben könnte.