Erwägungsgrund 38 32012R1025
Mit dem Beschluss Nr. 1673/2006/EG wird der Beitrag der Union zur Finanzierung der europäischen Normung geregelt, um sicherzustellen, dass europäische Normen und andere Dokumente der europäischen Normung zur Unterstützung der Ziele, der Rechtsvorschriften und der Politik der Union entwickelt und überprüft werden. Zum Zweck einer Vereinfachung von Verwaltung und Haushalt ist es angebracht, die Bestimmungen dieses Beschlusses in diese Verordnung aufzunehmen und, wo immer möglich, die am wenigsten schwerfälligen Verfahren anzuwenden.