Erwägungsgrund 14 32012R1025
In der Union werden nationale Normen von nationalen Normungsorganisationen verabschiedet, was zu einander widersprechenden Normen und technischen Hemmnissen auf dem Binnenmarkt führen könnte. Deshalb ist es für den Binnenmarkt und für die Wirksamkeit der Normung in der Union notwendig, den bestehenden regelmäßigen Informationsaustausch zwischen den nationalen Normungsorganisationen, den europäischen Normungsorganisationen und der Kommission über ihre aktuellen und künftigen Normungstätigkeiten und das Stillhalteprinzip zu bekräftigen, das für die nationalen Normungsorganisationen unter dem Dach der europäischen Normungsorganisationen gilt und die Zurückziehung nationaler Normen nach der Veröffentlichung einer neuen europäischen Norm vorsieht. Die nationalen Normungsorganisationen und die europäischen Normungsorganisationen sollten zudem die Bestimmungen über Informationsaustausch in Anhang 3 des Übereinkommens über technische Handelshemmnisse einhalten.