Erwägungsgrund 26 32012R1025
Normen sollten über den gesamten Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen hinweg den Umweltauswirkungen Rechnung tragen. Wichtige und für die Öffentlichkeit verfügbare Instrumente zur Bewertung solcher Auswirkungen über den gesamten Lebenszyklus wurden von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission entwickelt. Daher sollte diese Verordnung bewirken, dass die Gemeinsame Forschungsstelle im Rahmen des europäischen Normungssystems eine aktive Rolle spielen kann.