Erwägungsgrund 14 32012R0967
Um den Mitgliedstaaten des Verbrauchs die Kontrolle zu erleichtern, sollte jeder Erklärungszeitraum getrennt behandelt werden, und Änderungen sollten nur an der betroffenen Mehrwertsteuererklärung vorgenommen werden.
Um den Mitgliedstaaten des Verbrauchs die Kontrolle zu erleichtern, sollte jeder Erklärungszeitraum getrennt behandelt werden, und Änderungen sollten nur an der betroffenen Mehrwertsteuererklärung vorgenommen werden.