Erwägungsgrund 9 32012R0967
Einem nicht ansässigen Steuerpflichtigen, der eine Sonderregelung in Anspruch nehmen möchte, muss eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer zugeteilt werden. Um zu verhindern, dass Steuerpflichtige, die bereits für Mehrwertsteuerzwecke erfasst sind, die Sonderregelungen unbeabsichtigt rückwirkend in Anspruch nehmen, muss festgelegt werden, ab wann die Sonderregelungen gelten sollten.