Erwägungsgrund 19 32012R0967
Um die Erhebung der Mehrwertsteuer zu erleichtern und um sicherzustellen, dass in Bezug auf die im Rahmen der Sonderregelungen erbrachten Dienstleistungen der richtige Betrag gezahlt wird, ist es wichtig, dass für den Fall, dass der nicht ansässige Steuerpflichtige keine, zu wenig oder zu viel Steuer entrichtet und in Bezug auf Zinsen, Geldbußen und sonstige Abgaben, die entsprechenden Pflichten des Mitgliedstaats der Identifizierung und der Mitgliedstaaten des Verbrauchs festgelegt werden.