Erwägungsgrund 5 32012R0967
Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronische Dienstleistungen, die in den Mitgliedstaaten erbracht werden, in denen der Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung hat, fallen unter keine der Sonderregelungen. Es ist klarzustellen, dass die Erbringung dieser Leistungen direkt in dem betreffenden Mitgliedstaat erklärt werden sollte.