Erwägungsgrund 16 32012R0967
Es ist erforderlich für Änderungen von Mehrwertsteuererklärungen eine Frist festzulegen, innerhalb der Mehrwertsteuererklärungen elektronisch beim Mitgliedstaat der Identifizierung abgegeben werden können. Die Mitgliedstaaten des Verbrauchs sollten auf jeden Fall in der Lage sein, relevante Informationen direkt von dem Steuerpflichtigen anzunehmen oder anzufordern und Mehrwertsteuerfestsetzungen gemäß ihren nationalen Vorschriften vorzunehmen.