Erwägungsgrund 4 32012R0967
Um unverhältnismäßige Belastungen für Steuerpflichtige, die die EU-Regelung in Anspruch nehmen, zu vermeiden, sollte klargestellt werden, wie eine Änderung des Mitgliedstaats der Identifizierung in den Fällen erfolgen kann, in denen der Steuerpflichtige seine feste Niederlassung oder den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit so verlagert, dass eine Änderung des Mitgliedstaats der Identifizierung erforderlich ist, damit er die Regelung weiterhin in Anspruch nehmen kann.