Erwägungsgrund 20 32012R0967
Nicht ansässige Steuerpflichtige müssen hinreichend ausführliche Aufzeichnungen führen, damit die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten des Verbrauchs überprüfen können, ob die Mehrwertsteuererklärung korrekt ist. Welche Informationen in diesen Aufzeichnungen mindestens enthalten sein müssen, sollte daher festgelegt werden.