Erwägungsgrund 32 32013R1302
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission alle Bestimmungen sowie alle diesbezüglichen Änderungen übermitteln, die zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 angenommen wurden. Um den Informationsaustausch und die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Ausschuss der Regionen zu verbessern, sollte die Kommission diese Bestimmungen den Mitgliedstaaten und dem Ausschuss der Regionen übermitteln. Der Ausschuss der Regionen hat eine EVTZ-Plattform eingerichtet, damit alle Interessenträger ihre Erfahrungen und bewährte Verfahren austauschen können und die Kommunikation über Möglichkeiten und Herausforderungen der EVTZ verbessert wird, indem der Erfahrungsaustausch im Zusammenhang mit der Einrichtung von EVTZ auf territorialer Ebene erleichtert und Wissen über bewährte Verfahren im Bereich der territorialen Zusammenarbeit ausgetauscht wird.