Erwägungsgrund 4 32013R1302
EVTZ können möglicherweise die harmonische Entwicklung der gesamten Union stärker fördern und besser verwirklichen und insbesondere den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt ihrer Regionen stärken und zum Erreichen der Ziele der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (im Folgenden "Strategie Europa 2020") beitragen. Außerdem können EVTZ einen positiven Beitrag zum Abbau von Hindernissen für die territoriale Zusammenarbeit zwischen Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, einschließlich der spezifischen Situation der Regionen in äußerster Randlage, leisten und maßgeblich zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Drittländern, überseeischen Ländern und Gebieten (im Folgenden "ÜLG") und Grenzregionen der Union beitragen, unter anderem durch die Nutzung der externen Kooperationsprogramme der Union.