Erwägungsgrund 30 32013R1302
Die verschiedenen Vereinbarungen über die Kontrolle der Verwaltung öffentlicher Mittel einerseits und über die Prüfung der Rechnungslegung des EVTZ andererseits sollten präzisiert werden.
Die verschiedenen Vereinbarungen über die Kontrolle der Verwaltung öffentlicher Mittel einerseits und über die Prüfung der Rechnungslegung des EVTZ andererseits sollten präzisiert werden.