Erwägungsgrund 28 32013R1302
Angesichts der Bedeutung der Vereinbarungen über die Haftung der Mitglieder sollten diese Vereinbarungen in der Übereinkunft, nicht aber in der Satzung niedergelegt werden.
Angesichts der Bedeutung der Vereinbarungen über die Haftung der Mitglieder sollten diese Vereinbarungen in der Übereinkunft, nicht aber in der Satzung niedergelegt werden.