Erwägungsgrund 3 32013R0462
Auf internationaler Ebene gab der Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board, FSB), zu dessen Mitgliedern die Europäische Zentralbank (EZB) zählt, am 20. Oktober 2010 Grundsätze zur Verringerung des Rückgriffs von Behörden und Finanzinstituten auf Ratings von Ratingagenturen (im Folgenden „FSB-Grundsätze“) aus. Die FSB-Grundsätze wurden im November 2010 auf dem G20-Gipfel in Seoul gebilligt. Daher ist es angezeigt, dass die sektoralen zuständigen Behörden die Praktiken der Marktteilnehmer bewerten und die Marktteilnehmer dazu anhalten, die Wirkung solcher Praktiken abzumildern. Die sektoralen zuständigen Behörden sollten entsprechende Anreizmaßnahmen beschließen. Die ESMA sollte — gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankaufsichtsbehörde) und der durch die Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) — im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 und im Rahmen dieser Verordnung auf eine Erleichterung der Konvergenz der Aufsichtspraktiken hinwirken.