Erwägungsgrund 22 32013R0462
Ratingagenturen sollten eine wirksame interne Kontrollstruktur für die Umsetzung der Maßnahmen und Verfahren zur Verhinderung und Kontrolle etwaiger Interessenkonflikte und zur Gewährleistung der Unabhängigkeit von Ratings, Ratinganalysten und Ratingteams gegenüber Anteilseignern, Verwaltungs- und Leitungsorganen und Verkaufs- und Vermarktungstätigkeiten einrichten, beibehalten, durchsetzen und dokumentieren. Für die Unternehmensführung, organisatorische Fragen und die Regelung von Interessenkonflikten sollten Standardarbeitsverfahren eingeführt werden. Diese Standardarbeitsverfahren sollten regelmäßig überprüft und überwacht werden, um zu bewerten, ob sie wirksam sind, und ob sie besser aktualisiert werden sollten.