Erwägungsgrund 14 32013R0462
Es ist angemessen, eine Rotation auf dem Ratingmarkt für Wiederverbriefungen einzuführen. Erstens hat sich dieses Segment des europäischen Verbriefungsmarkts seit Ausbruch der Finanzkrise unterdurchschnittlich entwickelt, und es ist daher dasjenige, in welchem die größte Erforderlichkeit besteht, Interessenkonflikten vorzubeugen. Zweitens hängt das Kreditrisiko bei Schuldtiteln, wie etwa Unternehmensanleihen, in einem hohen Maße davon ab, ob der Emittent in der Lage ist, seine Schulden zu bedienen, wohingegen es sich bei Wiederverbriefungen in der Regel ausschließlich aus der jeweiligen Transaktion ergibt. Daher besteht bei einer Wiederverbriefung kein hohes Risiko, dass Wissen verloren geht, wenn eine neue Ratingagentur beauftragt wird. Mit anderen Worten: Auch wenn gegenwärtig nur eine begrenzte Anzahl von Ratingagenturen auf dem Ratingmarkt für Wiederverbriefungen tätig ist, ist dieser Markt eher für den Wettbewerb geschaffen, und ein Rotationssystem könnte diesem Markt mehr Dynamik verleihen. Schließlich gibt es auf dem Ratingmarkt für Wiederverbriefungen, der von einigen wenigen großen Ratingagenturen beherrscht wird, auch andere Akteure, die Fachwissen auf diesem Gebiet erworben haben.