Erwägungsgrund 17 32013R0462
Ein Rotationssystem könnte wesentlich dazu beitragen, die Zugangsbarrieren zum Ratingmarkt für Wiederverbriefungen zu verringern. Andererseits könnte es für neue Marktteilnehmer schwieriger werden, auf dem Markt dauerhaft Fuß zu fassen, da es ihnen nicht erlaubt wäre, ihre Kunden zu behalten. Kleine Ratingagenturen sollten daher von der Rotationspflicht ausgenommen werden.