Erwägungsgrund 16 32013R0462
Ein Rotationssystem für Wiederverbriefungen sollte auf den Originator ausgerichtet sein. Wiederverbriefungen werden von Zweckgesellschaften emittiert, die über keine nennenswerte Fähigkeit zur Schuldenbedienung verfügen. Daher würde bei einer an den Emittenten anknüpfenden Rotation das System wirkungslos. Eine an den Sponsor anknüpfende Rotation hätte wiederum zur Folge, dass die Ausnahme praktisch fast immer zur Anwendung käme.