Erwägungsgrund 2 32017R1128
Die durch die technologische Entwicklung bedingte Verbreitung von tragbaren Geräten wie Laptops, Tablets und Smartphones erleichtert zunehmend die Nutzung von Online-Inhaltediensten, da sie einen vom Standort des Verbrauchers unabhängigen Zugang zu solchen Diensten ermöglicht. Seitens der Verbraucher gibt es eine schnell wachsende Nachfrage nach Zugang zu Inhalten und innovativen Online-Diensten nicht nur in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat, sondern auch, wenn sie sich vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten.