Art. 26 32017R2107
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis 30. Juni jeden Jahres folgende Informationen über Fangschiffe unter ihrer Flagge, die im Vorjahr berechtigt waren, im Rahmen der pelagischen Langleinen- oder Harpunenfischerei gezielt Schwertfisch im Mittelmeer zu befischen:
Angaben zum Fangschiff:
Name des Schiffs (wenn kein Name vorhanden, ist die Registriernummer ohne das Länderkürzel anzugeben);
einmalige Unions-Kennnummer des Fischereifahrzeugs (Union fleet register number) gemäß Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2017/218 der KommissionDurchführungsverordnung (EU) 2017/218 (der Kommission vom 6. Februar 2017 über das Fischereiflottenregister der Union (ABl. L 34 vom 9.2.2017, S. 9 ). ;
ICCAT-Registriernummer;
Angaben zu den Fischereitätigkeiten auf der Grundlage von Stichproben oder für die gesamte Flotte:
Fangzeitraum bzw. Fangzeiträume und jährliche Gesamtzahl der Fangtage des Schiffs, aufgeschlüsselt nach Zielart und Gebiet;
geografische Gebiete, angegeben als statistische Rechtecke der ICCAT, für die Fischereitätigkeiten des Schiffs, aufgeschlüsselt nach Zielart und Gebiet;
Schiffstyp, aufgeschlüsselt nach Zielart und Gebiet;
Anzahl der von dem Schiff eingesetzten Haken, aufgeschlüsselt nach Zielart und Gebiet;
Anzahl der von dem Schiff eingesetzten Langleineneinheiten, aufgeschlüsselt nach Zielart und Gebiet;
Gesamtlänge aller Langleineneinheiten des Schiffs, aufgeschlüsselt nach Zielart und Gebiet;
Angaben zu den Fängen, für das kleinstmögliche Gebiet und den kürzestmöglichen Zeitraum:
Größe und, wenn möglich, Altersverteilung der Fänge;
Fänge und Fangzusammensetzung je Schiff;
Fischereiaufwand (durchschnittliche Fangtage je Schiff, durchschnittliche Anzahl der Haken je Schiff, durchschnittliche Langleineneinheiten je Schiff, durchschnittliche Gesamtlänge der Langleinen je Schiff).
Die in Absatz 1 genannten Informationen werden in dem von der ICCAT festgelegten Format übermittelt.
Die Kommission leitet die in Absatz 1 genannten Informationen bis zum 31. Juli jedes Jahres an das ICCAT-Sekretariat weiter.