Erwägungsgrund 28 32017R0825
Damit die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen rasch angewandt werden können, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Damit die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen rasch angewandt werden können, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —